Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände, deren Wirkung durch Zündung von Explosivstoffen (wie z.B. Schwarzpulver, Nitrozellulose, Knallquecksilber) verursacht wird. Bei ihrer Anwendung besteht immer erhebliche Verletzungs- und Brandgefahr.
Daher Vorsicht:
Keine Verwendung in der Nähe von Personen oder Tieren!
Keine Verwendung in brennbarer Umgebung, wie z.B. in Räumen, im verbauten Gebiet, bei Trockenheit (dürres Gras oder Laub), im Wald oder in Waldnähe.
Die Altersbeschränkungen für die Anwender und die jeweilige Gebrauchsanweisung sind unbedingt zu beachten.
Keinesfalls sollten Feuerwerkskörper in Wohnräumen, auf Dachböden oder in Kellerabteilen gemeinsam mit Brennstoffen aufbewahrt werden.
Keinesfalls sollten Blindgänger nochmals angezündet werden.
Bitte beachtet Verbote - diese werden von den jeweiligen Gemeinden ausgesprochen und können auf deren Websites nachgelesen werden.
Hier die Auflagen der Gemeinde Gaschurn
3 A-Regel
Abstand ist die sicherste Schutzmaßnahme. Am besten ist es, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
Abschirmung durch Deckung, Aufsuchen eines geschützten Raumes oder Tragen geeigneter Schutzkleidung.
Aufenthaltsdauer in der Gefahrenzone so kurz wie möglich halten! In der Gefahrenzone nur dann aufhalten, wenn dies zur Menschenrettung oder Gefahrenabwehr unbedingt notwendig ist.
Einen guten und sicheren Rutsch wünscht eure OF Gaschurn
Guata Rotsch :)