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Feuerwerkskörper

FeuerwerkskörperPyrotechnische Gegenstände der Klasse II (bis 50 g) dürfen von Personen unter 18 Jahren nicht besessen und verwendet werden.Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in geschlossen Räumen ist unzulässig.Bei größeren Menschenansammlungen, in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und Heimen dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht verwendet werden.Für die Verwendung (Abfeuern) von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerksraketen) sind standsichere Einrichtungen bereitzuhalten. (Flaschen als Abschußrampen für Feuerwehrsrakenten sind ungeeignet.)Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet ist verboten; der Bürgermeister kann jedoch per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen.Zielen Sie nicht auf Personen oder in unmittelbarer Nähe entzünden. Es sind schwere Gehörschäden und Verletzungen möglich.Nie Feuerwerkskörper einstecken.Nie Feuerwerkskörper verdämmen! (Kracher in Flaschen, Dosen etc. entzünden)Blindgänger ablöschen! (nicht anfassen, nicht wieder entzünden!)

Nicht wieder entzünden !!

Niemals in der Hand halten !!

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Brand durch Feuerwerkskörper --------



OF Gaschurn

Impressum

19.02.2012 Dach abschaufeln --------- 18.02 2012 Dach abschaufeln ---------- 18.02.2012 Abwasserkanal mit Kanalratte freilegen ---------- 16.02.2012 Abwasserkanal mit Kanalratte freilegen ----------- 03.02.2012 Wasser im Tschambreutunnel --------- 09.01.2012 Schneewechten abschaufeln --------


http://de-de.facebook.com/pages/Ortsfeuerwehr-Gaschurn/153513054675132 http://picasaweb.google.at/Feuerwehr.Gaschurn http://www.youtube.com/user/OFGaschurn 




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